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    Grundlegender Richtwertekatalog für die Nutzung der Sporthalle

    Für ein angenehmes aller TT- Freunde Miteinander.

     

    Bekleidung und Schuhwerk:

    • Mitspielende sind verpflichtet, während sportlicher Aktivitäten hallentaugliche Sportbekleidung und Schuhe mit "nonmarking" Sohlen zu tragen.
    • Das Tragen von Straßenbekleidung und Straßenschuhen wärend Übungseinheiten und Verbandsspielen ist für Mitspielende grundsätzlich untersagt.
    • Ausnahmen für Zuschauende sind selbstverständlich möglich, sofern diese hallentaugliche Schuhe tragen; dies bedarf gegebenenfalls der Absprache mit den Verantwortlichen.
    • Das Tragen von Schuhen mit hohen Absätzen, wie z.B. High Heels, ist in der Sporthalle verboten. Bei Unsicherheiten bitte Absprache mit den Verantwortlichen suchen.

    Sauberkeit:

    • Jeder Mitspielende ist dazu verpflichtet, die Umkleideräume nicht zu verschmutzen.
    • Sauberkeit in Umkleideräumen, Toiletten, Duschen und vor allem in der Halle ist zu wahren.
    • Müll ist ausschließlich in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen.

    Getränke:

    • Alle mitgebrachten Flaschen sind eigenverantwortlich zu entsorgen und dürfen nicht einfach liegengelassen werden.
    • Der Konsum von zuckerhaltigen oder sonstigen Getränken direkt an den Spieltischen ist nicht gestattet. Verschüttete Getränke sind unverzüglich selbst zu reinigen.

    Alkoholkonsum:

    • Der Alkoholkonsum ist grundsätzlich für volljährige Personen ab 20:15 Uhr erlaubt, jedoch aufgrund möglicher Nebenwirkungen nicht ausdrücklich erwünscht.

    Sportgeräte:

    • Alle Sportgeräte sind Eigentum des Vereins und dürfen nicht ohne Absprache ausgeliehen oder ohne Genehmigung benutzt werden.

    Verantwortung für Wertgegenstände:

    • Jeder Mitspielende ist eigenverantwortlich für seine Wertgegenstände.

    Allgemeine Einhaltung und Richtwerte:

    • Die Einhaltung dient als Richtwert für ein respektvolles Miteinander.
    • Jeder Mitspielende trägt die Verantwortung für seine eigene Einhaltung und unterstützt so ein angenehmes Zusammenkommen.
    • Jeder in der Sporthalle ist dazu aufgerufen, respektvoll miteinander umzugehen und Diskriminierung oder Mobbing zu vermeiden.
    • Bei Vorfällen von Diskriminierung oder Mobbing sollen die Betroffenen ermutigt werden, dies den Verantwortlichen zu melden, um angemessene Maßnahmen ergreifen zu können.

    Allgemeine Einhaltung und Richtwerte:
    Die Einhaltung dieser Richtwerte schafft eine Atmosphäre des Respekts, der Sauberkeit und des gemeinsamen Wohlbefindens in der Sporthalle. Jeder Nutzer wird ermutigt, seinen Beitrag zu einem angenehmen und sicheren Umfeld zu leisten. Zuwiderhandlungen können zu Maßnahmen führen, um die Interessen und den gemeinsamen Nutzen zu schützen.

    o.g.